Vertragsbedingungen für die Nutzung von Kordanto.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung der Webanwendung Kordanto zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) durch
Max Kiel – Kordanto c/o Online-Impressum 11083 Europaring 90 53757 Sankt Augustin (nachfolgend „Anbieter")
an seine Kunden.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit Sitz in Deutschland, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen mit Sitz in Deutschland. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB sowie mit Unternehmen ohne Sitz in Deutschland ist ausgeschlossen. Der Kunde bestätigt bei der Registrierung, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit und mit Sitz in Deutschland handelt.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die jeweils aktuelle Version von Kordanto über das Internet zur Nutzung bereit. Die Anwendung dient der strukturierten Bewertung von Lieferanten (Stammdatenverwaltung, konfigurierbare Bewertungskriterien mit Gewichtung, Bewertungen mit gewichtetem Gesamtscore, Fälligkeitserinnerungen, Verlaufsdarstellung und PDF-Export).
(2) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Anwendung, nicht die Erstellung oder inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden eingepflegten Daten oder der daraus errechneten Bewertungen. Die Bewertung der Lieferanten und alle daraus abgeleiteten Entscheidungen liegen allein beim Kunden.
(3) Kordanto ist kein Zertifizierungs-, Audit- oder Compliance-Werkzeug. Die Nutzung macht keinen Betrieb normkonform, insbesondere nicht im Sinne der ISO 9001. Eine dahingehende Zusicherung wird ausdrücklich nicht gegeben.
(4) Der Anbieter darf die Anwendung weiterentwickeln und Funktionen anpassen, solange der vertraglich geschuldete Kernnutzen nach Absatz 1 erhalten bleibt.
(1) Der Vertrag kommt mit der Registrierung eines Firmenkontos und dessen Bestätigung durch den Anbieter zustande.
(2) Die Nutzung beginnt mit einer kostenlosen Testphase von 14 Tagen. Für die Registrierung zur Testphase sind keine Zahlungsdaten erforderlich.
(3) Wird bis zum Ablauf der Testphase kein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, endet der Vertrag automatisch. Das Konto wird auf schreibgeschützten Zugriff gesetzt und anschließend nach Maßgabe von § 8 gelöscht. Der Kunde wird vor Ablauf der Testphase per E-Mail vorgewarnt.
(1) Der Vertrag umfasst ein Firmenkonto mit bis zu fünf Nutzerkonten. Die Anzahl der verwaltbaren Lieferanten und Bewertungen ist nicht begrenzt.
(2) Der Anbieter kann dem Kunden im Einzelfall zusätzliche Nutzerplätze über die in Absatz 1 genannte Zahl hinaus einräumen. Ein Anspruch darauf besteht nicht; Umfang und etwaige Vergütung werden gesondert vereinbart.
(3) Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Nutzerkonten selbst verantwortlich, insbesondere für das Anlegen und Entfernen von Zugängen ausgeschiedener Mitarbeiter.
(1) Der Preis beträgt 59 Euro netto je Firmenkonto und Monat, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt; der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.
(3) Der Anbieter kann die Preise aus sachlichem Grund, insbesondere bei gestiegenen Kosten der eingesetzten Dienstleister oder einer Weiterentwicklung des Angebots, mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums ändern. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen; auf dieses Recht wird er in der Änderungsmitteilung hingewiesen.
(4) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung sperren. Die Pflicht zur Zahlung bleibt davon unberührt.
(5) Bleibt der Zahlungsverzug trotz der Wiederholungsversuche des Zahlungsdienstleisters endgültig bestehen, endet der Vertrag automatisch. § 8 Absätze 4 bis 6 gelten entsprechend. Der Kunde wird bereits beim ersten fehlgeschlagenen Zahlungsversuch per E-Mail benachrichtigt, nicht erst bei der endgültigen Beendigung.
(1) Der Anbieter betreibt die Anwendung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit. Eine Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt.
(2) Der Anbieter weist darauf hin, dass der Bewertungsprozess seiner Natur nach periodisch und nicht zeitkritisch ist; kurzzeitige Unterbrechungen beeinträchtigen die Nutzung daher typischerweise nicht wesentlich.
(3) Wartungsarbeiten wird der Anbieter nach Möglichkeit ankündigen und in nutzungsarme Zeiten legen.
(4) Zeiten, in denen die Anwendung aus Gründen nicht erreichbar ist, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (insbesondere Störungen bei Vorleistern, Internetstörungen, höhere Gewalt), gehen nicht zu Lasten des Anbieters.
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er Anhaltspunkte für einen Missbrauch hat.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingepflegten personenbezogenen Daten berechtigt ist. Er ist für diese Daten datenschutzrechtlich Verantwortlicher; der Anbieter verarbeitet sie als Auftragsverarbeiter auf Grundlage des Auftragsverarbeitungsvertrags (§ 9).
(3) Der Kunde nutzt die Anwendung nicht missbräuchlich, insbesondere nicht in einer Weise, die die Verfügbarkeit für andere Kunden beeinträchtigt (etwa durch automatisierte Massenzugriffe). Der Anbieter ist berechtigt, die Zahl der Aufrufe je Zeiteinheit technisch zu begrenzen.
(4) Der Kunde speichert keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO in der Anwendung. Die Anwendung ist dafür nicht bestimmt.
(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Es besteht keine Mindestlaufzeit.
(2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats kündigen. Die Kündigung durch den Kunden erfolgt über die dafür vorgesehene Funktion in der Anwendung.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Wirksamwerden der Kündigung werden sämtliche Daten des Kunden 30 Tage lang aufbewahrt und danach vollständig gelöscht, einschließlich Nutzerkonten, Lieferanten, Bewertungen, Erinnerungsregeln und der zugehörigen Anmeldekonten. Eine bloße Archivierung findet nicht statt.
(5) Innerhalb dieser 30 Tage kann ein Administrator des Kunden die Kündigung selbst zurücknehmen; die Daten stehen dann unverändert zur Verfügung. Vor Ablauf der Frist erhält der Kunde eine Vorwarnung per E-Mail.
(6) Es obliegt dem Kunden, seine Daten vor Ablauf der Frist zu exportieren. Die Anwendung stellt dafür Export-Funktionen bereit. Nach Ablauf der Frist ist eine Wiederherstellung nicht möglich.
(7) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere für Rechnungsdaten, bleiben unberührt; solche Daten werden für die weitere Verarbeitung gesperrt statt gelöscht.
(8) Verlangt der Kunde als datenschutzrechtlich Verantwortlicher gemäß dem Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 9) die vorzeitige vollständige Löschung seiner Daten vor Ablauf der Frist nach Absatz 4, entfallen damit die Widerrufsmöglichkeit nach Absatz 5 und die Exportmöglichkeit nach Absatz 6. Bereits gezahlte Beträge für den laufenden, nach § 5 Abs. 2 höchstens einen Monat umfassenden Abrechnungszeitraum werden dadurch nicht anteilig erstattet.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten, die der Kunde in die Anwendung einpflegt, ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Grundlage ist der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den der Anbieter dem Kunden bereitstellt und der Bestandteil dieses Vertrags wird.
(2) Für die Verarbeitung der Daten der Nutzerkonten ist der Anbieter selbst Verantwortlicher. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(3) Die technischen und organisatorischen Maßnahmen des Anbieters sind als Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag dokumentiert.
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich und nachvollziehbar an.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde ist gehalten, seine Daten über die bereitgestellten Exportfunktionen in angemessenen Abständen zu sichern.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen aus sachlichem Grund, insbesondere bei einer Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Angebots, mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende ändern. Die Änderung wird dem Kunden in Textform mitgeteilt.
(2) Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen; auf dieses Recht wird er in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lügde, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Der Anbieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 18.09.2026